Rote Ampel überfahren? Was Sie jetzt wissen müssen!

Rote Ampel überfahren - was Ihnen droht

Rotlicht und Verkehr – meist keine gute Kombination, jedenfalls nicht auf der Straße ;-)

Es kann jeden treffen: Wir fahren und fahren, sind in Gedanken versunken oder gar in Eile und gestresst. Jedes Mal müssen wir von neuem abschätzen, ob wir bei Gelb ruhigen Gewissens noch auf das Gaspedal oder doch lieber auf die Bremse treten sollten. Viele Verkehrsteilnehmer beschleicht ein ungutes Gefühl, wenn sie eine rote Ampel überfahren haben und erst recht, wenn es dann auch noch geblitzt hat. Es gibt einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße mit entsprechnden Sanktionen, was ich Ihnen nachfolgend erläutere. Am Ende halte ich für Sie einen Bonus-Tipp bereit, der allerdings Ihr Reaktionsvermögen voraussetzt ;-):

Rotlichtverstöße werden stark sanktioniert

Was Ihnen drohen kann, wenn es zweimal geblitzt hat:

Einfacher Rotlichtverstoß
  •  liegt vor, wenn die Rotlichtphase unter 1 Sekunde liegt zum Zeitpunkt des Blitzens.  Es drohen

90,00 € Bußgeld 

1 Punkt in Flensburg 

Qualifizierter Rotlichtverstoß
  • liegt vor, wenn die Rotlichtphase bereits über 1 Sekunde liegt zum Zeitpunkt des Blitzens.  Jetzt drohen bereits

1 Monat Fahrverbot

200,00 € Bußgeld

2 Punkte in Flensburg

 

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen?

Meist sind wir selbst immer auch unser schlechtester Verteidiger. Wenn Sie auch eine Rote Ampel überfahren haben, könnten Sie mit Argumenten, die aus Ihrer Sicht für Sie sprechen, Sie ziemlich leicht aufs Glatteis führen! Deshalb reagieren Sie nicht selbst, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben. Wenn Sie gleich anwaltlichen Rat einholen, erfahren Sie, ob es sich lohnt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen oder ein Bußgeldverfahren überhaupt zu vermeiden. Sie wissen dann, wie Sie richtig reagieren müssen, um bestenfalls den Vorwurf, Bußgeld, Punkte, ein Fahrverbot  oder gar das gesamte Verfahren abwenden zu können.

 

2- Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid beachten!

Ab dem Tag, an dem Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, also in Ihrem Briefkasten landet, laufen 2 Wochen, in denen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können.  Geschieht das nicht, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich mögliche Fehlerquellen und bin mit den komplizierten Verfahrensabläufen und Messverfahren vertraut. Zudem kenne ich Möglichkeiten, wie ein Führerscheinentzug vermieden werden kann. Im Messverfahren selbst und im Verfahren verbergen sich oft diverse Fehlerquellen.

Mein Bonus-Tipp für Sie:

Sollten Sie sich noch auf der Kreuzung befinden und „gerade so bei ,Gelb´ durchgerutscht“ sein:
Bleiben Sie bereits sofort nach erstem Biltzer stehen ohne in oder über die Kreuzung zu fahren! So gefährden Sie sich und andere nicht, vor allem den 2.Blitzer und damit meist auch das Bußgeldverfahren selbst.

 

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Immer gute Fahrt! wünscht Ihnen

Ihr Thomas Plaschil